ch bin 1977 zur Feuerwehr gegangen, um mir selbst und meinen Mitmenschen helfen zu können. Leider es gibt sonst niemanden der uns hilft. Der Ortsvorsteher war auch bei der Feuerwehr. Er kannte die Probleme der Feuerwehr. Die Zusammenarbeit kann als ein Miteinander bezeichnet werden.
Heute ist schon lange keiner des Gemeinde- und Stadtrates bei der Feuerwehr. Nicht einmal der Ortsvorsteher ist bei der Feuerwehr. So wie vorher ist die Zusammenarbeit leider nicht mehr.
Durch ein Gerücht verbreitet, wurde eine
Gemeinderätin gefragt: “Wer ist Chef der Feuerwehr?”. Die Antwort der
Bürgermeister war und ist falsch. Die richtige Antwort: Der Chef der
Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant laut dem NÖ Feuerwehrgesetz. Das
NÖ Feuerwehrgesetz ist ein Landesgesetz und somit auch für die Gemeinde-
und Stadträte in NÖ gültig.
Ein NÖ Unterabschnittskommandant hat
vollkommen recht, woher sollen es unsere Politiker schon wissen? Die
Feuerwehren sollten Schulungen oder Informationsabende anbieten.
Hier nun eine Feuerwehrgeschichte aus 1000 und 1 Nacht: Bei Kenntnis des NÖ Feuerwehrgesetzes kann das nicht passieren!
Durch
das fehlende Wissen über die Feuerwehr ist es auch schon in der
Vergangenheit vorgekommen, dass Gemeindevertreter dem Kommandant einer
NÖ Feuerwehr Weisungen erteilen oder sich bei Feuerwehreinsätzen
einmischen wollten. Vor vielen Jahren versuchte ein Ortsvorsteher eine
Gemeinde-tätigkeit der Gemeindegrünflächenbewässerung von der Feuerwehr
durchführen zu lassen. Der damalige NÖ Feuerwehrkommandant hatte das
Anliegen des Ortsvorstehers als ein Hilfegesuch verstanden und hatte
sich bereit erklärt die Grünflächen in einer Übung zu bewässern. Es wäre
vielleicht sinnvoll, wenn die Gemeindevertreter ihre eigenen
Gemeindevorschriften nicht nur durchlesen sondern auch anwenden würden.
Für die feuerpolizeiliche Beschau ist übrigens auch die Gemeinde bzw. der beauftragte Rauchfangkehrer-meister zuständig. Die Feuerwehr ist nicht für alles verantwortlich. Der damalige Bürgermeister hat diese Grünflächengeschichte und weitere Beschwerden wahrscheinlich als eine interne Angelegenheit bewertet.
Obige Zeilen habe ich geschrieben, da wir wieder möglicherweise einen neuen Ortsvorsteher mit geringer Feuerwehr-Interesse haben. Unser Angebot der Durchführung von Schulungen oder Informationsabenden ist weiterhin aufrecht.
Nur zur Erinnerung. Personen die Feuerwehreinsätze verzögern oder sogar behindern können strafrechtlich bei Gericht verfolgt werden. Bei einer Verurteilung kann es sein, dass diese Personen für einen Teil des entstandenen Schadens aufkommen müssen. Den Anweisungen von Einsatzkräften wie z.B. der Feuerwehr ist Folge zu leisten.
Wenn sich die Unwissenheit der Gemeinde- und Stadträte auf die Bürgersicherheit negativ auswirkt, dann ist bei den Verantwortlichen der Gemeinde ein sehr hoher Handlungsbedarf gegeben.
MKG EOBI Johann Uher